Ökokonto
Informationen zur Verjüngung von Streuobstbeständen als Ausgleichsmaßnahme (Ökokonto).
Streuobst als Ausgleichsmaßnahme
Streuobstbestände sind sehr artenreiche Lebensräume, die im Randbereich von Siedlungen oft von Baumaßnahmen betroffen sind. Daher sind sie häufig ein Bestandteil von Ausgleichsmaßnahmen. Sie bieten viele Vorteile:
- Lebensraum
Streuobstwiesen bieten Lebensraum für über 5000 Tier- und Pflanzenarten.
- Sortenvielfalt
Gefährdete, regionale oder kulturell bedeutsame Sorten können, unabhängig von Ertragserwartungen, gepflanzt oder erhalten werden.
- Naherholung
Der traditionelle Streuobstgürtel kann erneuert und ein attraktives Wohnumfeld geschaffen oder erhalten werden.
- Landschaftsbild
Die Attraktivität einer Gemeinde für den Tourismus kann gesteigert oder erhalten werden.
- Biotopvernetzung
Die Flächen können nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ausgewählt und Streuobstbestände zu größeren Arealen vernetzt und hierdurch aufgewertet werden.
Voraussetzungen:
Streuobstwiesen benötigen als Bestandteil der Kulturlandschaft eine dauerhafte, fachgerechte Pflege. An dieser Pflege mangelt es leider oft. Viele Streuobstwiesen werden nicht oder nur kurz gepflegt, ein ökologisch hochwertiger Bestand kann sich nicht entwickeln. Bereits bei Planung und Refinanzierung muss die dauerhafte Pflege berücksichtigt werden.
Verjüngung von Streuobstwiesen als Ausgleichsmaßnahmen
Neben der Neuanlage von Streuobst besteht die Möglichkeit, auch die Verjüngung / Erstpflege als Ausgleichsmaßnahme anrechnen zu lassen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wiedernutzung eines nicht mehr bewirtschafteten Bereichs, die Schließung von Lücken und der Verjüngungsschnitt vergreister Bäume als mehrjährige Maßnahme bis zur Stabilisierung des Wachstums.
Das Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee hat in verschiedenen Projekten dieses Thema näher untersucht und die Ergebnisse in eine Arbeitsgruppe am Umweltministerium Baden-Württemberg eingebracht. Die "Fachlichen Hinweise zur Anerkennung der Pflege von Streuobstbeständen" können ►hier heruntergeladen werden (pdf-Datei / 1,1 MB).
Gegenüber einer Neupflanzung bietet die Verjüngung von Streuobstbäumen einige Vorteile:
- Wertvolle Bestände mit großkronigen Bäumen werden stabilisiert, durch Nachpflanzungen ergänzt und bleiben als Habitat erhalten.
- Der Bestand ist robuster als eine Neuanlage, z.B. gegenüber Wühlmäusen und anderen Krankheiten und Schädlingen.
- Die Folgepflege der adulten Bäumen ist einfacher.Es müssen keine Baumscheiben angelegt und gepflegt werden. Die Pflege kann im Abstand von 3-5 Jahren erfolgen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Verjüngung ist der fachgerechte Obstbaumschnitt. Falsche oder zu starke Eingriffe können einen Baum nachhaltig schädigen. Im Rahme eines PLENUM-Projektes wurden hierzu Leitlinien erarbeitet, die in dem Ringbuch "Kronenpflege alter Obsthochstämme" veröffentlicht wurden.
Kontakt: Monika Meyer